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Oktober 6, 2022 in News

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Reporting & Daten
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CSRD: die neue Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichte 

Seit Anfang dieses Jahres ist die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft getreten. Da es sich bei dieser Ausweitung der bereits bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten um ein komplexes Thema handelt, das zudem viele Unternehmen betrifft, haben wir das Wichtigste, was Sie dazu im ersten Schritt wissen müssen im Folgenden zusammengefasst.

Der fortlaufende Klimawandel und die damit einhergehenden schweren Folgen für die Umwelt und Menschen sind mittlerweile auf der Agenda der meisten Unternehmen angekommen. Um die Wirtschaft auf eine nachhaltige Art des Wirtschaftens auszurichten, ist zu Beginn des Jahres 2023 die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft getreten, mit dem Ziel, dass Nachhaltigkeitsinformationen denselben Stellenwert erlangen wie finanzielle Informationen. Doch was genau sollte man bei diesem Thema alles beachten?

Wenn man sich genauer mit dem Thema auseinandersetzt, stößt man schnell auf den Begriff ESG-Reporting. Der Begriff ESG steht dabei für „Environmental, Social and Governance“ und ist ein Überbegriff für das Nachhaltigkeitsniveau eines Unternehmens. Die CSRD wird ergänzt durch eigene Berichtsstandards: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese geben konkrete Berichtsinhalte, quantitative und qualitative Angaben vor. Das ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dadurch können Nachhaltigkeitsinformationen stärker quantifiziert werden und legen den Fokus von Unternehmen auf die Integration von ESRS in die eigenen betrieblichen Prozesse.

Doch für welche Unternehmen ist das überhaupt relevant? Sowohl Unternehmen, die bereits verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsberichte gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu veröffentlichen, als auch alle die zwei von den drei folgenden Kriterien erfüllen:​ Umsatzerlöse > € 40 Mio, Bilanzsumme > € 20 Mio, Mitarbeiter:innen (Ø) > 250.

Diese neue Berichterstattungspflicht gilt für Unternehmen, die bislang verpflichtend berichten mussten ab 2024, für Unternehmen, die neu unter die CSRD fallen ab 2025 und gelistete SMEs müssen ab 2026 mit angepassten Standards berichten.

Die Einhaltung dieser Vorschriften stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, aufgrund verschiedener Probleme. Denn aufgrund der schnellen Einführung der CSRD fehlt vielen Unternehmen die benötigte Expertise, um selbstständig ein entsprechendes Nachhaltigkeitsreporting anzufertigen. Insbesondere das effektive und vollständige Sammeln sowie eine transparente Kommunikation der notwendigen Daten könnte vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen eine Schwierigkeit sein1. Zudem bringt die neue Berichtspflicht für viele Unternehmen hohe Investitionen mit sich, um die betrieblichen Strukturen umweltfreundlicher zu gestalten2. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig vorzubereiten und einen Plan zu erstellen, um bis zum jeweiligen Stichtag ein prüffähiges CSRD-Reporting zu erstellen.

Da die Inhalte je nach Unternehmen sehr unterschiedlich sein können, sollte daher ein Projekt angestoßen werden, in dem man sich mit den folgenden 5 Phasen beschäftigt:

  1. GAP-Analyse
  2. Wesentlichkeitsanalyse
  3. Ableitung von Handlungsempfehlungen und Prioritäten
  4. Erarbeitung einer Roadmap
  5. Begleitung der Umsetzung

Die genauen Inhalte des Nachhaltigkeitsreports werden laut den ESRS und auf Basis der unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse definiert und in die Bereiche Environment, Social und Governance unterteilt. Hierbei muss das Unternehmen genau beschreiben, inwiefern es nachhaltig wirtschaftet und dafür ggf. Anpassungen der Betriebsstrukturen vornehmen.

Sie würden gerne mehr dazu erfahren? Dann besuchen Sie unser Webinar mit unserem neuen Partner, der Magnolia Consulting GmbH, wo wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen aus fachlicher Sicht dazu erklären sowie Ihnen hands on zeigen, wie Sie dies mit der intelligenten Planungslösung von Board lösen könnten.

Das Online-Webinar zur Gestaltung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsreportings wird am 20.04.2023 um 11 Uhr stattfinden. Hier geht’s zur kostenlosen Anmeldung: CSRD konformes Nachhaltigkeitsreporting – So gelingt es!

 

Falls sie Fragen oder Anmerkungen zu dem Thema ESG-Reporting oder zu Transform8 im Allgemeinen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter: info@transform8.de.

 

1CSRD-Berichtspflicht: „Die Herausforderung ist das nachhaltige Geschäftsmodell“ (umweltwirtschaft.com)

2″CSRD-Berichterstattung erfordert Vorbereitungszeit“ | springerprofessional.de

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